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Voraussetzungen für den Traktor-Führerschein
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Der Antrag
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:
- Sehtest
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- biometrisches Lichtbild
Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben